Sehr geehrte Interessent/en/innen!
Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2025 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.
Fragen zum Regionalbudget 2025?
Wir bieten allen Interessierten 2 Online-Informationsveranstaltungen an:
Die Zugangslinks finden Sie im Aufrufdokument!
Aufruf
Hier finden Sie den aktuellen Förderaufruf!
Enger Zeitplan
Ihnen als Antragsteller muss klar sein, dass es sowohl für die Antragstellung als auch für die Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte einen sehr engen Zeitplan gibt. Dies bezieht sich auch auf die Qualität der Anträge in der Phase der Antragstellung und ebenso auf die Prüfphase durch die LAG Leipziger Muldenland. Ganz besonders wichtig ist dieser enge Zeitplan jedoch in Bezug auf die Umsetzung und Abrechnung der Projekte. Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte müssen bis spätestens 20. Oktober 2025 erfolgen! Vermeiden Sie jedoch unbedingt einen verfrühten Projektbeginn. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach erfolgter Bewilligung durch das Entscheidungsgremium der LAG begonnen werden. Dies muss nachprüfbar sein und sich u. a. in der Abrechnung widerspiegeln z. B. in Bezug auf die Erteilung von Aufträgen.
Hoher Anspruch an Förderanträge
Wir haben einen hohen Anspruch an die Sichtung und Prüfung der Anträge. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Anträge müssen daher in sehr hoher Qualität, auch mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, Anträge von mangelnder Qualität und Vollständigkeit nicht auszuwählen! Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Kleinprojekt nachvollziehbar und transparent zu erkennen. Qualitativ hochwertige und vollständige Unterlagen helfen uns hier! Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt per E-Mail ein!
Sie finanzieren vor!
Denken Sie auch an die Abrechnung und Auszahlung! Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen. Sie müssen die Investitionen vorfinanzieren und dies im Rahmen der Antragstellung auch nachweisen. Prüfen und garantieren Sie daher, dass Sie als Antragsteller diesbezüglich nicht in Schwierigkeiten geraten. Stellen Sie nach Auswahl Ihres Kleinprojekts durch das Entscheidungsgremium der LAG mit Ihren geplanten Partnern (Planern, Bauunternehmen, Banken, …) sicher, dass eine Umsetzung des Kleinprojektes noch in diesem Jahr bis Ende des III. Quartals wirklich stattfinden kann. Ein erteilter Auftrag oder eine getätigte Bestellung gehen zu Ihren Lasten und können nur gefördert werden, wenn alles sachgemäß, nachprüfbar abgeschlossen und das gesamte Kleinprojekt auch wirklich umgesetzt und ordnungs- sowie termingemäß abgerechnet wurde!
Sehr geehrte Interessent/en/innen!
Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2024 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.
Fragen zum Regionalbudget 2024?
Wir bieten allen Interessierten 2 Online-Informationsveranstaltungen an:
Aufrufdokument
Hier finden Sie den aktuellen Förderaufruf!
Enger Zeitplan
Ihnen als Antragsteller muss klar sein, dass es sowohl für die Antragstellung als auch für die Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte einen sehr engen Zeitplan gibt. Dies bezieht sich auch auf die Qualität der Anträge in der Phase der Antragstellung und ebenso auf die Prüfphase durch die LAG Leipziger Muldenland. Ganz besonders wichtig ist dieser enge Zeitplan jedoch in Bezug auf die Umsetzung und Abrechnung der Projekte. Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte müssen bis spätestens 21. Oktober 2024 erfolgen! Vermeiden Sie jedoch unbedingt einen verfrühten Projektbeginn. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach erfolgter Bewilligung durch das Entscheidungsgremium der LAG begonnen werden. Dies muss nachprüfbar sein und sich u. a. in der Abrechnung widerspiegeln z. B. in Bezug auf die Erteilung von Aufträgen.
Hoher Anspruch an Förderanträge
Wir haben einen hohen Anspruch an die Sichtung und Prüfung der Anträge. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Anträge müssen daher in sehr hoher Qualität, auch mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, Anträge von mangelnder Qualität und Vollständigkeit nicht auszuwählen! Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Kleinprojekt nachvollziehbar und transparent zu erkennen. Qualitativ hochwertige und vollständige Unterlagen helfen uns hier! Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt per E-Mail ein!
Sie finanzieren vor!
Denken Sie auch an die Abrechnung und Auszahlung! Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen. Sie müssen die Investitionen vorfinanzieren und dies im Rahmen der Antragstellung auch nachweisen. Prüfen und garantieren Sie daher, dass Sie als Antragsteller diesbezüglich nicht in Schwierigkeiten geraten. Stellen Sie nach Auswahl Ihres Kleinprojekts durch das Entscheidungsgremium der LAG mit Ihren geplanten Partnern (Planern, Bauunternehmen, Banken, …) sicher, dass eine Umsetzung des Kleinprojektes noch in diesem Jahr bis Ende des III. Quartals wirklich stattfinden kann. Ein erteilter Auftrag oder eine getätigte Bestellung gehen zu Ihren Lasten und können nur gefördert werden, wenn alles sachgemäß, nachprüfbar abgeschlossen und das gesamte Kleinprojekt auch wirklich umgesetzt und ordnungs- sowie termingemäß abgerechnet wurde!
Sehr geehrte Interessent/en/innen!
Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2023 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.
Fragen zum Regionalbudget 2023?
Wir bieten allen Interessierten 2 Online-Informationsveranstaltungen an:
Aufrufdokument
Hier finden Sie den aktuellen Aufruf!
Enger Zeitplan
Ihnen als Antragsteller muss klar sein, dass es sowohl für die Antragstellung als auch für die Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte einen sehr engen Zeitplan gibt. Dies bezieht sich auch auf die Qualität der Anträge in der Phase der Antragstellung und ebenso auf die Prüfphase durch die LAG Leipziger Muldenland. Ganz besonders wichtig ist dieser enge Zeitplan jedoch in Bezug auf die Umsetzung und Abrechnung der Projekte. Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte müssen bis spätestens 20. Oktober 2023 erfolgen! Vermeiden Sie jedoch unbedingt einen verfrühten Projektbeginn. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach erfolgter Bewilligung durch das Entscheidungsgremium der LAG begonnen werden. Dies muss nachprüfbar sein und sich u. a. in der Abrechnung widerspiegeln z. B. in Bezug auf die Erteilung von Aufträgen.
Hoher Anspruch an Förderanträge
Wir haben einen hohen Anspruch an die Sichtung und Prüfung der Anträge. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Anträge müssen daher in sehr hoher Qualität, auch mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, Anträge von mangelnder Qualität und Vollständigkeit nicht auszuwählen! Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Kleinprojekt nachvollziehbar und transparent zu erkennen. Qualitativ hochwertige und vollständige Unterlagen helfen uns hier! Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt per E-Mail ein!
Sie finanzieren vor!
Denken Sie auch an die Abrechnung und Auszahlung! Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen. Sie müssen die Investitionen vorfinanzieren und dies im Rahmen der Antragstellung auch nachweisen. Prüfen und garantieren Sie daher, dass Sie als Antragsteller diesbezüglich nicht in Schwierigkeiten geraten. Stellen Sie nach Auswahl Ihres Kleinprojekts durch das Entscheidungsgremium der LAG mit Ihren geplanten Partnern (Planern, Bauunternehmen, Banken, …) sicher, dass eine Umsetzung des Kleinprojektes noch in diesem Jahr bis Ende des III. Quartals wirklich stattfinden kann. Ein erteilter Auftrag oder eine getätigte Bestellung gehen zu Ihren Lasten und können nur gefördert werden, wenn alles sachgemäß, nachprüfbar abgeschlossen und das gesamte Kleinprojekt auch wirklich umgesetzt und ordnungs- sowie termingemäß abgerechnet wurde!
Regionalbudget 2022 steht bereit - wir freuen uns auf Ihre Anträge!
Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2022 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.
Fragen zum Regionalbudget 2022?
Wir bieten allen Interessierten 2 Online-Informationsveranstaltungen an:
Enger Zeitplan
Ihnen als Antragsteller muss klar sein, dass es sowohl für die Antragstellung als auch für die Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte einen sehr engen Zeitplan gibt. Dies bezieht sich auch auf die Qualität der Anträge in der Phase der Antragstellung und ebenso auf die Prüfphase durch die LAG Leipziger Muldenland. Ganz besonders wichtig ist dieser enge Zeitplan jedoch in Bezug auf die Umsetzung und Abrechnung der Projekte. Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte müssen bis spätestens 21. Oktober 2022 erfolgen! Vermeiden Sie jedoch unbedingt einen verfrühten Projektbeginn.
Hoher Anspruch an Förderanträge
Wir haben einen hohen Anspruch an die Sichtung und Prüfung der Anträge. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Anträge müssen daher in sehr hoher Qualität, auch mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, Anträge von mangelnder Qualität und Vollständigkeit nicht auszuwählen! Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Kleinprojekt nachvollziehbar und transparent zu erkennen. Qualitativ hochwertige und vollständige Unterlagen helfen uns hier! Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt per E-Mail ein!
Sie finanzieren vor!
Denken Sie auch an die Abrechnung und Auszahlung! Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen. Sie müssen die Investitionen vorfinanzieren und dies im Rahmen der Antragstellung auch nachweisen. Prüfen und garantieren Sie daher, dass Sie als Antragsteller diesbezüglich nicht in Schwierigkeiten geraten. Stellen Sie nach Auswahl Ihres Kleinprojekts durch das Entscheidungsgremium der LAG mit Ihren geplanten Partnern (Planern, Bauunternehmen, Banken, …) sicher, dass eine Umsetzung des Kleinprojektes noch in diesem Jahr bis 21.10.2022 wirklich stattfinden kann. Ein erteilter Auftrag oder eine getätigte Bestellung gehen zu Ihren Lasten und können nur gefördert werden, wenn alles sachgemäß, nachprüfbar abgeschlossen und das gesamte Kleinprojekt auch wirklich umgesetzt und ordnungs- sowie termingemäß abgerechnet wurde!
Wir freuen uns auf Ihre Anträge!
Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2021 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.
Zeitplan - Umsetzung bis 30.09.2021
Ihnen als Antragsteller muss bewusst sein, dass es für die Antragstellung als auch für die Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte einen sehr engen Zeitplan gibt. Dies bezieht sich auch auf die Qualität der Anträge in der Phase der Antragstellung und ebenso auf die Prüfphase durch die LAG Leipziger Muldenland. Ganz besonders wichtig ist dieser enge Zeitplan jedoch in Bezug auf die Umsetzung und Abrechnung der Projekte. Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte müssen bis spätestens 30. September 2021 erfolgen! Vermeiden Sie jedoch unbedingt einen verfrühten Projektbeginn. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach erfolgter Bewilligung durch das Entscheidungsgremium der LAG begonnen werden. Dies muss nachprüfbar sein und sich u. a. in der Abrechnung widerspiegeln z. B. in Bezug auf die Erteilung von Aufträgen.
Qualitätsanspruch an Förderanträge
Wir haben einen hohen Anspruch an die Sichtung und Prüfung der Anträge. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Anträge müssen daher in sehr hoher Qualität und vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, Anträge von mangelnder Qualität und Vollständigkeit nicht auszuwählen! Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Kleinprojekt nachvollziehbar und transparent zu erkennen. Qualitativ hochwertige und vollständige Unterlagen helfen uns hier! Reichen Sie Unterlagen bitte per E-Mail und per Post ein!
Wichtig zu wissen: Sie finanzieren vor - Erstattung der Fördermittel nach Projektumsetzung
Denken Sie auch an die Abrechnung und Auszahlung! Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen. Sie müssen die Investitionen vorfinanzieren und dies im Rahmen der Antragstellung auch nachweisen. Prüfen und garantieren Sie daher, dass Sie als Antragsteller diesbezüglich nicht in Schwierigkeiten geraten. Stellen Sie nach Auswahl Ihres Kleinprojekts durch das Entscheidungsgremium der LAG mit Ihren geplanten Partnern (Planern, Bauunternehmen, Banken, …) sicher, dass eine Umsetzung des Kleinprojektes noch in diesem Jahr bis Ende des III. Quartales wirklich stattfinden kann. Ein erteilter Auftrag oder eine getätigte Bestellung gehen zu Ihren Lasten und können nur gefördert werden, wenn alles sachgemäß, nachprüfbar abgeschlossen und das gesamte Kleinprojekt auch wirklich umgesetzt und ordnungs- sowie termingemäß abgerechnet wurde!
Zum Aufruf geht es hier.
Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2020 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.
Auslobung von Restmitteln - Aber enger Zeitplan
Ihnen als Antragsteller muss klar sein, dass es für die Antragstellung als auch für die Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte einen sehr engen Zeitplan gibt. Dies bezieht sich auch auf die Qualität der Anträge in der Phase der Antragstellung und ebenso auf die Prüfphase durch die LAG Leipziger Muldenland. Ganz besonders wichtig ist dieser enge Zeitplan jedoch in Bezug auf die Umsetzung und Abrechnung der Projekte. Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte müssen bis spätestens 30. September 2020 erfolgen! Vermeiden Sie jedoch unbedingt einen verfrühten Projektbeginn. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach erfolgter Bewilligung durch das Entscheidungsgremium der LAG begonnen werden. Dies muss nachprüfbar sein und sich u. a. in der Abrechnung widerspiegeln z. B. in Bezug auf die Erteilung von Aufträgen.
Hoher Anspruch an Förderanträge
Wir haben einen eminenten Anspruch an die Sichtung und Prüfung der Anträge. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Anträge müssen daher in sehr hoher Qualität und vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, Anträge von mangelnder Qualität und Vollständigkeit nicht auszuwählen! Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Kleinprojekt nachvollziehbar und transparent zu erkennen. Qualitativ hochwertige und vollständige Unterlagen helfen uns hier! Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt nur per E-Mail ein!
Sie finanzieren vor!
Denken Sie auch an die Abrechnung und Auszahlung! Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen. Sie müssen die Investitionen vorfinanzieren und dies im Rahmen der Antragstellung auch nachweisen. Prüfen und garantieren Sie daher, dass Sie als Antragsteller diesbezüglich nicht in Schwierigkeiten geraten. Stellen Sie nach Auswahl Ihres Kleinprojekts durch das Entscheidungsgremium der LAG mit Ihren geplanten Partnern (Planern, Bauunternehmen, Banken, …) sicher, dass eine Umsetzung des Kleinprojektes noch in diesem Jahr bis Ende des III. Quartales wirklich stattfinden kann. Ein erteilter Auftrag oder eine getätigte Bestellung gehen zu Ihren Lasten und können nur gefördert werden, wenn alles sachgemäß, nachprüfbar abgeschlossen und das gesamte Kleinprojekt auch wirklich umgesetzt und ordnungs- sowie termingemäß abgerechnet wurde!
Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt nur per Mail ein!
Hier finden Sie den Aufruf!
Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2020 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.
Als LAG und Regionalmanagement sind wir uns bewusst, dass ein Aufruf zum Einreichen von Förderanträgen für Kleinprojekte unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht unmittelbar oberste Priorität für die Akteure unserer LEADER-Region hat und bei den derzeit anstehenden Arbeitsaufgaben sicher-lich in den Hintergrund rückt. Dennoch wollen wir die Möglichkeit einer Förderung von Kleinprojekten in unserer LEADER-Region nicht von vornherein ausschließen. Deshalb wird der Aufruf zum Einreichen von Kleinprojekten in dieser schwierigen Zeit trotzdem veröffentlicht.
Enger Zeitplan
Ihnen als Antragsteller muss jedoch klar sein, dass es nach jetzigem Stand sowohl für die Antragstellung als auch für die Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte einen sehr engen Zeitplan gibt. Dies bezieht sich auch auf die Qualität der Anträge in der Phase der Antragstellung und ebenso auf die Prüfphase durch die LAG Leipziger Muldenland. Ganz besonders wichtig ist dieser enge Zeitplan jedoch in Bezug auf die Umsetzung und Abrechnung der Projekte. Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte müssen bis spätestens Ende September erfolgen! Vermeiden Sie jedoch unbedingt einen verfrühten Projektbeginn. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach erfolgter Bewilligung durch das Entscheidungsgremium der LAG begonnen werden. Dies muss nachprüfbar sein und sich u. a. in der Abrechnung widerspiegeln z. B. in Bezug auf die Erteilung von Aufträgen.
Hoher Anspruch an Förderanträge
Wir haben einen eminenten Anspruch an die Sichtung und Prüfung der Anträge. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Anträge müssen daher in sehr hoher Qualität und vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, Anträge von mangelnder Qualität und Vollständigkeit nicht auszuwählen! Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Kleinprojekt nachvollziehbar und transparent zu erkennen. Qualitativ hochwertige und vollständige Unterlagen helfen uns hier! Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt nur per E-Mail ein!
Änderungen vorbehalten
Aufgrund der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen ist noch nicht absehbar, ob die notwendigen Voraussetzungen und Entscheidungen auch von allen, am Regionalbudget Beteiligten, im vorgegebenen Zeitrahmen erfüllt werden können. Dies schließt uns als LAG genauso ein, wie Sie, als Antragsteller.
Trotz der derzeitigen Einschränkungen hoffen wir, alle notwendigen Entscheidungen planmäßig treffen zu können. Das Regionalbudget lebt von der Beteiligung der Akteure und der gemeinsamen Entscheidung über die besten Kleinprojekte. Dies ist nach aktuellem Stand der Dinge nur eingeschränkt realisierbar. Soweit es uns möglich ist, werden wir alles dafür tun, um die Arbeit des Entscheidungsgremiums aufrecht zu halten. Natürlich wissen wir nicht, wie sich die weitere Entwicklung gestaltet! Deshalb behalten wir uns vor, das gesamte Verfahren zum Regionalbudget wieder rückgängig zu machen, sofern dies erforderlich sein würde. Dies geschieht dann u. a. auch zur Sicherheit Ihrer Kleinprojekte und Ihrer Finanzlage.
Sie finanzieren vor!
Denken Sie auch an die Abrechnung und Auszahlung! Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen. Sie müssen die Investitionen vorfinanzieren und dies im Rahmen der Antragstellung auch nachweisen. Prüfen und garantieren Sie daher, dass Sie als Antragsteller diesbezüglich nicht in Schwierigkeiten geraten. Stellen Sie nach Auswahl Ihres Kleinprojekts durch das Entscheidungsgremium der LAG mit Ihren geplanten Partnern (Planern, Bauunternehmen, Banken, …) sicher, dass eine Umsetzung des Kleinprojektes noch in diesem Jahr bis Ende des III. Quartales wirklich stattfinden kann. Ein erteilter Auftrag oder eine getätigte Bestellung gehen zu Ihren Lasten und können nur gefördert werden, wenn alles sachgemäß, nachprüfbar abgeschlossen und das gesamte Kleinprojekt auch wirklich umgesetzt und ordnungs- sowie termingemäß abgerechnet wurde!
Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt nur per E-Mail ein!
Hier finden Sie den Aufruf!