Für die Auswahl der Vorhaben ist die Lokale Aktionsgruppe bzw. das eingesetzte Entscheidungsgremium der LAG (Koordinierungskreis) verantwortlich. Der Koordinierungskreis entscheidet unter Anwendung der transparenten Projektauswahlkriterien konkret über die Vorhaben.
Allgemeine Mindestkriterien
Voraussetzung, um im Rahmen des LEADER-Prozesses Unterstützung zu erhalten, ist die Erfüllung von allgemeinen Mindestkriterien, welche für alle Handlungsfelder gelten.
Maßnahmespezifische Kohärenzkriterien
Darüber hinaus gibt es weitere Kohärenzkriterien, die aber nicht für alle Handlungsfelder und Maßnahmen gelten, sondern spezifisch zugeordnet wurden. Im Folgenden sind die maßnahmespezifischen Kohärenzkriterien genannt.
Wichtungskriterien (Rankingkriterien)
Erfüllen die Vorhaben die Kohärenzkriterien, erfolgt eine weitere Bewertung anhand von Wichtungskriterien. Ziel dieser Gewichtung ist es, die Qualität des Vorhabens näher zu charakterisieren. Die Gewichtung soll der LAG und dem Entscheidungsgremium insbesondere dazu dienen, eingereichte Vorhaben hinsichtlich ihrer Umsetzungschancen sowie ihres qualitativen Beitrags zu den Zielen der LES zu bewerten. Zur Bewertung wird ein Punktesystem in Kombination mit einem Ranking angewendet. Folglich leisten diejenigen Vorhaben, die die Wichtungskriterien besonders gut erfüllen und damit eine hohe Gesamtpunktzahl erreichen, einen besonderen Beitrag zur ländlichen Entwicklung und Zielerreichung der LES.