Für die Auswahl der LEADER-Vorhaben ist die Lokale Aktionsgruppe bzw. das eingesetzte Entscheidungsgremium der LAG (Koordinierungskreis) unter Anwendung von Kriterien verantwortlich. Die Kriterien gliedern sich grundsätzlich in Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) und Rankingkriterien (Punktevergabe).
- Voraussetzung, um im Rahmen des LEADER-Prozesses eine mögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist die Erfüllung der Kohärenzkriterien zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium.
- Erfüllt ein Vorhaben die Kohärenzkriterien, erfolgt eine weitere Bewertung anhand von Rankingkriterien. Ziel der Rankingkriterien ist es, die Qualität eines Vorhabens näher zu charakterisieren sowie ihren qualitativen Beitrag zu den Zielen der LES zu bewerten. Zur Bewertung wird ein Punktesystem angewendet.
Es können 0, 1, 2 oder 4 Punkte erzielt werden. Vorhaben mit einer hohen Punktzahl leisten auch einen besonderen Beitrag zur Zielerreichung der LES. Die Rankingkriterien werden zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl durch die LAG beurteilt.
Spezieller Bestandteil des Kriteriensets ist die Anlage „Orte mit besonderen Herausforderungen“. Diese berücksichtigt Ortslagen mit besonderen demografischen Entwicklungen und Herausforderungen, mit ortsprägender Baukultur oder Qualifizierungsbedarf hinsichtlich der Lebensqualität. Mit Hilfe dieses Dokuments werden spezifische Ausprägungen von einzelnen Ortsteilen stärker in der Bepunktung von LEADER-Vorhaben berücksichtigt.